Mehr Informationen hier.


Aktuelle Informationen Kreisverband Osterholz e. V.



Meldung von Saat-Schäden durch Krähenfraß

 

Eine ganze Reihe von Landwirten klagen derzeit über beträchtliche Fraßschäden durch Krähen bei der Maisaussaat. Die noch zugelassenen Beizungen sind in den meisten Fällen wohl wenig wirksam. Ein Vergrämen ist außerhalb von Schutzgebieten zwar zulässig, aber auch nur eingeschränkt erfolgreich. Entschädigungen sind zur Zeit gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Um in der Entschädigungsfrage, die nur auf dem politischen Wege angegangen werden kann, mehr Druck zu erzeugen, müssen die Schäden zunächst dokumentiert, also gemeldet werden.

 

Hierfür ist das angehängte Formular zu verwenden. Bitte sorgfältig ausfüllen und entweder von amtlicher Stelle, also über Gemeindeverwaltung oder Naturschutzamt, oder direkt von der Landwirtschaftskammer durch entsprechende Unterschrift bestätigen lassen!

 

Weitere Infos zum Thema bei der LWK-Bezirksstelle Bremervörde. Dort bitte Herrn Westerwarp (holger.westerwarp@lwk-niedersachsen.de bzw. FN 04761 9942-134) oder Herrn Oest (Holger.Oest@lwk-niedersachsen.de bzw. FN 04761 9942-172) kontaktieren!

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Meldung über Schäden durch Krähen.pdf
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Rote Gebiete - Entwurf

 

Hier gibt es die geplanten Kulissen der neuen roten Gebiete:

 

Die Entwürfe der Gebietskulissen (vgl. Artikel 1 Nr. 4 des Verordnungsentwurfes) sind unter der Internet-Adresse https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ einzusehen. (Hinweis: Folgende Häkchen sind für eine Anzeige der relevanten Layer zu aktivieren: Düngeverordnung; sowie alle mit ENTWURF benannten Layer.)


EU-Kommission legt Vorschlag vor für eine „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ – (engl. Sustainable Use Regulation – SUR)

 

Dieser Verordnungsvorschlag hat es in sich und könnte die Nahrungsmittelerzeugung in Deutschland und auch im Landkreis Osterholz schwer belasten mit der Folge von deutlichen Ertragsrückgängen. In Osterholz dürften etwa ein Drittel aller landwirtschaftlichen Flächen betroffen sein. Weitere Infos hierzu in den nachfolgenden Dateien/Mitteilungen:

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EU-Pläne Pflanzenschutzverordnung - worum es geht
EU-Pläne Pflanzenschutzverordnung - woru
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Positionspapier DBV Pflanzenschutz-Verordnung
Positionspapier DBV Pflanzenschutz-Veror
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SUR-VO_Komm.-Vorschlag
SUR-VO_Komm.-Vorschlag.pdf
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Verbandsstellungnahme Pflanzenschutzverordnung
Verbandsstellungnahme Pflanzenschutzvero
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Wenn Sie unsere Kritik an den vorgeschlagenen Maßnahmen teilen, dann beteiligen Sie sich unbedingt an der Online-Konsultation der Kommission. Wie das geht? Das wird haarklein erläutert in dem folgenden Leitfaden:

 

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Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultation zur EU-Pflanzenschutz-Verordnung
Leitfaden zur Teilnahme an der Konsultat
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Vogelschutzgebiet „Unterweser“ in der Gemeinde Schwanewede – Kreis legt Verordnungsentwurf für Naturschutzgebiet „Unterwesermarsch“ und zusätzliches Landschaftsschutzgebiet vor.

Landvolk kritisiert den vorgelegten Verordnungsentwurf als existenzgefährdend für die betroffenen Landwirte

 

Die Kreisverwaltung Osterholz hat nun den Entwurf für eine Verordnung über ein neues Naturschutzgebiet „Unterwesermarsch“ und ein gleichlautendes Landschaftsschutzgebiet veröffentlicht. Jeder Betroffene kann hierzu Stellung nehmen. Die Unterlagen können unter dem nachfolgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:

 

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/beteiligungsverfahren-unterwesermarsch-901003440-21000.html

 

Das Landvolk Osterholz hat hierzu bereits deutlich Stellung genommen. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes geht weit über die erforderliche Sicherung des Vogelschutzgebietes nach Naturschutzrecht hinaus. Die Vorgaben, insbesondere zum Schnittzeitpunkt für die erste Mahd – nicht vor dem 16. Juni eines jeden Jahres – sind praxisfremd und lassen eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen für die Rinderhaltung und insbesondere die Milchviehhaltung nicht mehr zu. Anders ausgedrückt: Bei Umsetzung dieser Vorgaben sind die im Bereich des Naturschutzgebietes und des Landschaftsschutzgebietes wirtschaftenden Betriebe akut in ihrer Existenz bedroht.

 

Die Einzelheiten der Landvolk-Stellungnahme entnehmen Sie bitte der nachfolgenden pdf-Datei.

 

Wer selbst betroffen ist, sollte seine eigene Betroffenheit und seine Kritik mit einer persönlichen Stellungnahme bis spätestens 04. Oktober 2022 an die Kreisverwaltung OHZ schicken unter folgender Postanschrift:

 

Landkreis Osterholz

 Planungs- und Naturschutzamt

 Am Osterholze 2 a

 27711 Osterholz-Scharmbeck

 

bzw. unter folgender Mail-Adresse: planungsamt@landkreis-osterholz.de

 

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Stellungnahme NSG u. LSG Unterwesermarsc
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Übersichtskarte_nsg_lsg_unterwesermarsch
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Zukunft der Moorstandorte in Niedersachsen

 

Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e. V. legt Faktencheck zum Thema Wiedervernässung von Mooren vor.

 

Mit Förderung zahlreicher landwirtschaftlicher Einrichtungen, u. a. auch durch unseren Landvolk-Kreisverband Osterholz, hat das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen nun eine Studie zur „Zukunft der Moorstandorte in Niedersachsen“ veröffentlicht. Darin fasst das Grünlandzentrum die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe des Themas „Klimaschutz durch Moorschutz” zusammen und erstellt in einer ersten Annäherung eine Betroffenheitsanalyse der Ernährungswirtschaft in den niedersächsischen Moorlandschaften.

 

Die nordwestdeutschen Moorregionen entlang der Nordseeküste unterscheiden sich in ihrer landeskulturellen Entwicklung grundlegend von der Historie und dem Entwicklungsstand anderer, zum Teil noch naturnaher Moorgebiete in Deutschland und in Europa. Diese Moore wurden mit erheblichen öffentlichen Mitteln von Land, Bund und der EU aus der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Bund-Länder–Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) großräumig erschlossen und für die trockene landwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Mit umfangreichen Flurbereinigungsverfahren, aufwendigen Maßnahmen zum Ausbau der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und der Siedlungsstrukturen sowie mit intensiver einzelbetrieblicher landwirtschaftlicher Förderung wurden die Voraussetzungen für eine prosperierende Milchwirtschaft und für eine gedeihliche Entwicklung der ländlichen Kommunen geschaffen.

 

Die jetzt von der Gesetzgebung und von der Wissenschaft geforderte Transformation der Moorlandschaften von der trockenen zur nassen Nutzung bedeutet das Ende der bisherigen Landnutzung und wirft bezüglich der Zukunft der Moorlandschaften eine Reihe von Fragen auf, die dringend der Klärung bedürfen. Neben der sozioökonomischen Betroffenheit der Ernährungswirtschaft analysiert die Studie auch Handlungsoptionen für die administrative und finanzielle Umsetzung eines Transformationsprozesses, der am Ende sowohl den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trägt als auch den berechtigten Ansprüchen der Landeigentümer, Pächter und Kommunen.

 

Die Studie liefert damit das erforderliche Hintergrundwissen für eine wissenschaftlich und auf Fakten basierte Diskussion über Sinn und realistische Möglichkeiten einer eventuellen Wiedervernässung von Moorflächen in Niedersachsen.

 

Faktencheck hier herunterladen:

https://www.gruenlandzentrum.org/wp-content/uploads/2022/08/faktencheck.pdf

 


Am 31.05.2023 finden die Wahlen zur Vertreterversammlung der SVLFG statt. Dazu werden Kandidaten gesucht. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.


Mitgliederbefragung – Bekanntgabe der Gewinner anlässlich der Verlosung

 

Anlässlich der Mitgliederbefragung, die wir zusammen mit unserer diesjährigen Beitragsrechnung an alle Mitglieder übersandt haben, wurden am 25. Juni 2022 die Gewinner der Verlosung ausgelost. Frau Elke Papen aus Grasberg hat den ersten Preis (RAISA Gutschein im Wert von 100 €) gewonnen. Den zweiten und dritten Preis (RAISA Gutschein im Wert von jeweils 50 €) erhielten Manfred Eggers aus Schwanewede und Hermann Behrens aus Lilienthal.

 

Wir bedanken uns nochmals bei allen Teilnehmer für die Teilnahme an der Befragung.


GAP 2023 - Vortrag von Dr. Steffens

 

Die Landvolk-Verbände im Bezirk Stade haben am vergangenen Donnerstag, 27. Januar 2022, zu einer Video-Informationsveranstaltung zur GAP ab 2023 eingeladen.

 

Für viele Betriebe kann es schon jetzt für die Antragstellung 2022 von großer Bedeutung sein, wie die GAP 2023 umgesetzt wird.

 

Die Präsentation von Dr. Steffens vom Landesbauernverband finden Sie in der nachfolgenden Datei:

 

 

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GAP KV BRV-ZEV 27.1.2022.pdf
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 Landvolk-Ortsversammlung digital

 

Hier nun der Link zur Aufzeichnung unserer Landvolk-Ortsversammlung vom vergangenen Montag, 17. Januar 2022:

 

https://youtu.be/nDv68gWpJ5M



Helft mit - für Vernunft statt überbordender Zwangsbrachen!

 

Vor wenigen Wochen haben wir für uns in Niedersachsen erreicht, die völlig überzogenen Gewässerabstandsvorgaben aus dem CDU/SPD-Insektenschutzpaket (pauschal 5-Meter Mindestabstand an jedem Graben beim Pflanzenschutz) durch die Pufferstreifenlösung des „Niedersächsischen Wegs“ zu ersetzen.

 

Ohne Unterstützung durch einige Bundestags- und Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen wäre das nicht möglich gewesen.

 

Mit der neuen GAP ab 2023 ist der Niedersächsische Weg erneut gefährdet. Die EU-Kommission schlägt den Pufferstreifen nach Düngerecht vor.

 

Wir fordern bundesweit alle Entwässerungsgräben und andere Gewässer mit einem kleinen Einzugsgebiet von dem überzogenen Drei-Meter-Pufferstreifen auszunehmen! Unsere Betriebe in gewässerreichen Niederungen dürfen durch die Pufferstreifen nicht durch weitere Flächenstilllegungen auf Grünland- und Ackerflächen über den Mindestanteil beim Ackerland unzumutbar belastet werden!

 

Gemeinsam sind wir stark!

Bitte unterstützt uns bei dieser groß angelegten Postkarten-Aktion und schickt die Karten mit diesen Appellen an die Kandidaten zur Bundestagswahl aus unserem Wahlkreis. Die Liste der Kandidaten findet Ihr im Anhang.

 

Die Postkarten liegen bei uns in der Geschäftsstelle für Euch bereit. Bitte holt diese bei uns ab und schickt sie an einen oder mehreren Politikern der angehangenen Liste.

 

Wir freuen uns über Eure Teilnahme!



Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer

 

Im Zuge des niedersächsischen Weges sind zukünftig Abstände zu Wassergräben und Flüssen im Zuge des Pflanzenschutzes und der Düngung zu leisten. Die Pflicht zum Abstandhalten besteht jedoch nicht, wenn das Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt. Darauf weist der NLWKN in einer Mitteilung hin. Auf folgender Internetseite können Landwirte nun trockenfallende Gewässer melden:

www.nlwkn.niedersachsen.de/verzeichnis-tg

 

Nehmen Sie sich also einige Minuten Zeit um zu recherchieren, ob Sie als Bewirtschafter und/oder Eigentümer die Aufnahme des entsprechenden Gewässerabschnittes zur Anzeige bringen können.

 

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung!


„Landvolk Küste“ erarbeitet Wahlprüfsteine

 

Die Landvolk-Kreisverbände im Grünland-Gürtel entlang der niedersächsischen Nordseeküste haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Niedersächsischen Landvolkes zusammengeschlossen. Das „Landvolk Küste“ setzt sich gemeinsam gerade für die besonderen Belange der Vielzahl von intensiven Futterbaubetrieben ein mit ertragreichem Wirtschaftsgrünland und Ackerstandorten, besonders geprägt von der hier dominierenden Milchproduktion. Die Erwartungen an Politik und Gesellschaft, vor allem jetzt auch an die Kandidaten der verschiedenen Parteien im anstehenden Kommunal- und Bundestagswahlkampf, sind in verschiedenen „Wahlprüfsteinen“ formuliert.

 

Schauen Sie sich das einmal an und verwenden es gerne für Ihre Gespräche und Diskussionen mit Unterstützern und Kritikern unserer hiesigen Landwirtschaft oder mit den Kandidaten im Bundestags- und Kommunalwahlkampf!

 

Die Wahlprüfsteine finden Sie in der nachfolgenden Datei:

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Wahlprüfsteine_final.pdf
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Neue Marktrollen in der Energiewirtschaft

 

Betreiber von Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen etc. mit mehr als 100 kWp installierter Leistung sind in den vergangenen Wochen von ihrem jeweiligen Netzbetreiber angeschrieben worden.

Diese müssen bis Anfang Oktober 2021 einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber Technischer Ressource (BTR) bestimmen. Diese Personen/Marktrollen haben verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Das Ganze läuft unter dem Begriff Redispatch 2.0. Da Betreiber in der Regel die Aufgaben nicht selbst übernehmen können, übernehmen diese spezielle Dienstleister.

 

Die Landvolk Betriebsmittel GmbH hat ihr Dienstleistungsangebot erweitert und ist in der Lage, gemeinsam mit einem Dienstleister den Betrieben hierbei zu helfen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich in der Landvolk-Geschäftsstelle melden oder bei der Landvolk Betriebsmittel GmbH unter 04471/965-245 oder per Email: redispatch@lvb-clp.de


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Betriebe können ihren Energieverbrauch unverbindlich prüfen lassen

Für das auf drei Jahre ausgelegte Forschungsprojekt SmartFarm2 der Universität Bremen werden im Landkreis Osterholz Bauernhöfe, öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe gesucht, die den Forschern anonymisiert Energiedaten zur Verfügung stellen. Hundert Betriebe können mitmachen. Als ein Teilergebnis der Forschungsarbeiten erhalten die teilnehmenden Betriebe einen hochgenauen Einblick in den Stromverbrauch im Tages- und Jahresverlauf sowie eine individuelle Potentialabschätzung für den Einsatz erneuerbarer Energien in ihrem Gebäude.

Landwirtschaftliche Betriebe haben einerseits einen hohen Strombedarf und andererseits ein großes Flächenpotential für eigene Erzeugungsanlagen (Wind, Sonne, Biomasse). Zudem fallen viele der bereits vorhandenen Erzeugungsanlagen in den nächsten Jahren aus dem EEG, sodass der Verkauf des Stroms an das öffentliche Netz nicht mehr lohnenswert ist. Um sowohl bestehende als auch potentielle neue Anlagen weiterhin gewinnbringend zu nutzen, muss der erzeugte Strom zu einem großen Teil selber verbraucht werden. Dies führt auf eine Eigenverbrauchsoptimierung.

 

Im Rahmen des Projektes installiert ein Elektromeister einen Sensor zur Strom- und Spannungsmessung in ihrem Verteilerkasten und richtet eine Internetverbindung zu den Servern der Forscher ein, wo die Forschungsdaten anonymisiert gesammelt werden. Auch unser Vorsitzender und Kreislandwirt Stephan Warnken ist mit seinem Huxfeld-Hof beim Projekt dabei. Weitere Infos gibt es unter www.smartfarm2.de


Neuausweisung der "roten Gebiete"

 

Die Neufassung der nds. Landes-Dünge-VO (NDüngGewNPVO) sowie die Gebietsausweisung der roten Gebiete wurden im Mai 2021 beschlossen und sind rechtskräftig.

 

Sie können weiterhin ganz genau – für Ihre jeweiligen Feldblöcke – überprüfen, ob sie als nitrat-sensible eingestuft sind oder nicht, nämlich über folgenden Link:

 

https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

 

Dabei sollten Sie auf der linken Seite unter dem Punkt „Ebenen“ die richtigen Häkchen setzen, nämlich am besten so, wie im Screenshot dargestellt. Alle anderen Häkchen nehmen Sie dann bitte heraus! Nun können Sie sich in der Karte ganz nah an Ihre jeweiligen Flächen heran zoomen.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, die Karten in der Landvolk-Geschäftsstelle einzusehen und sich ggfls. Kopien anfertigen zu lassen.





Bekanntgabe der gewählten Ortsvertrauensleute gemäß der Briefwahl vom Februar 2021 (Frist zur Stimmenabgabe bis 12.03.2021):

 

In den Gemeinden Grasberg, Lilienthal, Ritterhude und Worpswede sind für die nachstehend im Einzelnen aufgeführten Ortschaftsverbände die in der Liste ausgewiesenen Ortsvertrauensleute wiedergewählt bzw. neu gewählt worden. Die neu gewählten Ortsvertrauensleute sind durch Darstellung im Fettdruck hervorgehoben.

 

 

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Wahlergebnis_Internetseite.pdf
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Karte der zukünftigen „roten Gebiete“ bzw. „roten Feldblöcke“ veröffentlicht

 

 Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt erstmals die Karte der „roten Gebiete“ veröffentlicht, die mit der Neufassung der Landes-Düngeverordnung – voraussichtlich ab etwa März/April 2021 – gelten soll. Es gibt also zukünftig keine großflächigen „roten Gebiete“ mehr, sondern die nitratsensiblen Flächen mit den entsprechenden Beschränkungen insbesondere bei der Düngung werden jetzt Feldblock-weise festgesetzt. Insbesondere das Dauergrünland wird zum größten Teil aus den „roten Gebieten“ wieder herausgenommen. Für OHZ werden nun deutlich weniger nitrat-sensible Flächen ausgewiesen als nach der noch gültigen Verordnung. Ein Erfolg unserer Bemühungen!


Aber Vorsicht: Die alten „roten Gebiete“ gelten noch, bis die neue Landes-Düngeverordnung formell in Kraft gesetzt und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist. Bislang handelt es sich noch um einen Entwurf.


Sie können nun für Ihre Flächen konkret überprüfen, ob sie zukünftig als nitratsensibel („rot“) eingestuft sind oder nicht. Eine erste grobe Übersicht bietet die Karte im großen Maßstab. Die dort rot umrandeten und rot unterlegten Flächen sind die zukünftigen „roten Feldblöcke“. Die lila unterlegten Flächen sind die alten, aber im Augenblick noch geltenden „roten Gebiete“.

 

Aber Sie können das auch ganz genau – für Ihre jeweiligen Feldblöcke – überprüfen, nämlich über folgenden Link:

 

https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

 

Dabei sollten Sie auf der linken Seite unter dem Punkt „Ebenen“ die richtigen Häkchen setzen, nämlich am besten so, wie im Screenshot dargestellt. Alle anderen Häkchen nehmen Sie dann bitte heraus! Nun können Sie sich in der Karte ganz nah an Ihre jeweiligen Flächen heran zoomen.

 

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rote Gebiete OHZ 2021.pdf
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Stellungnahme zur Moorschutzstrategie der Bundesregierung

 

Die Bundesregierung hat ihre Strategie für den Umgang mit Moorgebieten in Form eines Diskussionspapieres herausgebracht, die "Moorschutzstrategie der Bundesregierung".

 

Zu der Moorschutzstrategie haben wir als Interessenvertretung für die Landwirtschaft  Stellung genommen.

 

Einzelheiten hierzu finden Sie in der nachfolgenden Stellungnahme (pdf-Datei).

 

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Moorschutzstrategie, Stellungnahme, 10.1
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Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet "Heilsmoor und Springmoor"

 

Der Landkreis Osterholz plant die Ausweisung eines weiteren Naturschutzgebietes "Heilsmoor und Springmoor" in den Gemeinden Hambergen, Holste und Vollersode. Hierzu haben wir als Vertretung für die Grundeigentümer und Bewirtschafter der betroffenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen Stellung genommen.

 

Einzelheiten hierzu finden Sie in der  folgenden Stellungnahme (pdf-Datei).

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NSG Heilsmoor u. Springmoor, Stellungnah
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Erneute Beteiligung  zum geplanten Naturschutzgebiet "Truper Blänken"

 

Der Landvolk-Kreisverband Osterholz hat als Intressenvertretung für die Grundeigentümer und Bewirtschafter zum geplanten Naturschuztgebiet "Truper Blänker" ernuet kritisch Stellung genommen.

 

Einzelheiten hierzu finden Sie in der  folgenden Stellungnahme (pdf-Datei).

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Stellungnahme NSG Truper Blänken, 10.09.
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Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet "Garlstedter Heide- und Moorlandschaft mit Heidhofer Teichen"

 

Der Landkreis Osterholz plant die  Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Garlstedter Heide- und Moorlandschaft mit Heidhofer Teichen" in der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Gemeinde Schwanewede.

 

Zu dem geplanten Naturschutzgebiet haben wir für die Grundeigentümer und Bewirtschafter kritisch Stellung genommen.

 

Einzelheiten hierzu in der Stellungnahme des Landvolks sowie zum Verordnungsentwurf mit allen Karten über die Internetseite der Kreisverwaltung:

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/ausweisung-eines-naturschutzgebietes-garlstedter-heide-und-moorlandschaft-mit-heidhofer-teichen--901002394-21000.html

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Stellungnahme NSG Garlstedter Heide- und
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Landvolk Osterholz nimmt Stellung zum VO-Entwurf "Truper Blänken"

 

Die Kreisverwaltung plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Truper Blänken" in der Gemeinde Lilienthal. Einzelheiten hierzu unter:

 

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/ausweisung-eines-neuen-naturschutzgebietes-truper-blaenken--901005209-21000.html?rubrik=901000010

Hierzu haben wir nun für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter Stellung genommen - siehe folgende pdf-Datei.

 

 

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Stellungnahme NSG Truper Blänken
Stellungnahme NSG Truper Blänken.pdf
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"Niedersächsischer Weg" im Natur- und Artenschutz statt NABU-Volksbegehren "Artenvielfalt

 

Seit dem Herbst 2019 hatte der Umweltverband NABU angekündigt, ein Volksbegehren „Artenvielfalt“ in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Am 29. April 2020 wurde nun das Volksbegehren gestartet. Im ersten Schritt benötigt der NABU 25.000 Unterschriften. Danach kann die formale Zulassung des Volksbegehrens beantragt werden. Im zweiten Schritt sind 610.000 Unterstützer-Unterschriften erforderlich. Dann muss der Landtag darüber entscheiden; bei Ablehnung oder Änderung der Vorlage im Landtag findet ein Volksentscheid statt. Wenn dabei eine Mehrheit von mind. 25 % aller Wahlberechtigten zustimmt, ist das Gesetz so, wie vom NABU vorgelegt, beschlossen; der Landtag kann daran nichts mehr ändern.

 

In anderen Bundesländern sind Naturschutzverbände mit Erfolg so vorgegangen, etwa in Bayern, wo es dadurch zu schmerzhaften Einschränkungen für die aktiven Landwirte gekommen ist. Aufgrund dieser Erfahrungen haben die Niedersächsische Landesregierung mit Ministerpräsident Stephan Weil an der Spitze sowie mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies Gespräche aufgenommen mit den Umweltverbänden BUND und NABU, der Landwirtschaftskammer und unserem Landvolk-Landesbauernverband. Ziel war, die Forderungen von Umwelt- und Naturschutz an die Landwirtschaft und die Interessen der Landwirte soweit wie möglich in Einklang zu bringen. Bekanntlich bestehen die Vertreter der Naturschutzverbände auf Änderungen im Naturschutz- und Wasserrecht. Dabei werden Regelungsbereiche aufgegriffen, die schon seit vielen Jahren immer wieder Themen in der politischen Auseinandersetzung und Gegenstand von Gesetzesentwürfen der „grünen Fraktion“ waren (Biotop-Vernetzung, Gewässerrandstreifen, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Wiesenbrüterschutz, Moorschutz, Grünlandumbruch, Ökolandbau usw.).

 

Ergebnis der Verhandlungen zwischen Landesregierung und Umweltverbänden sowie Landwirtschaft (Landvolk und LWK) ist nun die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“: ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Damit werden die deutlich weitergehenden Forderungen im Volksbegehren des NABU auf eine – immer noch sehr schmerzliche – Kompromisslösung abgemildert und zum größten Teil mit einem finanziellen Ausgleich versehen. Hierfür sollen seitens der Landesregierung entsprechende Mittel mit einer mittelfristigen Finanzplanabsicherung im Landeshaushalt verankert werden. Beim „Niedersächsischen Weg“ ist die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Wasserrecht oder im Rahmen von AUM an die Praxis angepasst und die Regel lautet: Auflage gegen Geld – weniger Geld, weniger Auflage! Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem untenstehenden Dokument und dem Anschreiben unseres Landvolk-Präsidenten.

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2020-05-08_Vereinbarung_Der_Niedersächis
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2020-05-12_Präsidentenschreiben_Der Nied
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Volksbegehren_Gesetzentwurf.pdf
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Fast jede 2. Messstelle mit gravierenden Mängeln

Landvolk fordert grundlegende Überprüfung des Nitrat-Messnetzes

 

Osterholz-Scharmbeck. Das Landvolk Niedersachsen sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Grundwasserqualität bestärkt. Fast jede zweite Messstelle weist gravierende Mängel auf. Dieses Ergebnis hat ein Fachgutachten des Büros Hydor Consult mit Sitz in Berlin ergeben. „Das Gutachten hat unsere Befürchtungen leider bestätigt: Die Grundwasser-Messstellen liefern in ihrem derzeitigen Zustand keine verlässlichen Ergebnisse“, fasst der Osterholzer Landvolk-Vorsitzende Stephan Warnken zusammen.

 

Das Gutachten belegt Mängel an den bautechnischen Zuständen zahlreicher Messstellen, deren gesamtes Netz wird als wenig repräsentativ eingestuft und eignet sich somit nicht zur Festlegung der sogenannten „roten Gebiete“. „Wir fordern hier eine deutliche Nachbesserung von den Landesbehörden. Die jetzige Datengrundlage für die Ausweisung der roten Gebiete mit ihren erheblichen Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirte ist absolut unzureichend. Das muss schleunigst korrigiert werden“, fasst Stephan Warnken die aus dem Gutachten resultierenden Forderungen des Landvolkes zusammen. „Die Gebietsausweisung werden wir gerichtlich überprüfen lassen. Dafür liefert uns das Gutachten gute Argumente“, meint Warnken.

 

Das Gutachten hat 41 Grundwasserkörper hinsichtlich ihres Zuschnittes mit den zugehörigen Typflächen/Teilräumen analysiert. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geringe Dichte der Messstellen in den Grundwasserkörpern nicht repräsentativ ist. Die ausgewiesenen Messstellen bilden nicht die reale Landnutzung ab. Das unterirdische Fließverhalten des Grundwassers wird zudem bei der Abgrenzung der Grundwasserkörper nicht ausreichend beachtet.

 

648 Messstellen wurden konkret auf ihre Qualität überprüft, parallel dazu die auf Grundlage dieser Messstellen beruhende Zustandsbeschreibung der Grundwasserkörper nach EU-Recht. 190 der 648 überprüften Messstellen weisen gravierende Mängel auf, beispielsweise in den bautechnischen Anforderungen. An weiteren 194 Messstellen belegt das Gutachten noch geringe Mängel. In 264 Fällen ist die Dokumentation der Ausbaupläne der Messstellen für eine Bewertung unzureichend, deshalb sind belastbare Aussagen zur Nitratbelastung dieser Messstellen nicht möglich, so auch bei einigen Brunnen in Osterholz. Hydor hat dazu eine Vielzahl von Parametern entlang der Messstellen abgeprüft. Schließlich sieht das Fachgutachten nach einem Vergleich der Messstellennetze europäischer Nachbarländer und der Schweiz mit dem in Deutschland eine nachteilige Behandlung der deutschen Landwirte gegenüber den europäischen Kollegen.

 

Das von der Hydor Consult GmbH in Berlin in der Verantwortung von Dr. Stephan Hannappel erarbeitete Gutachten haben 23 Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen – darunter auch der Osterholzer Landvolk-Verband – in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle in Auftrag gegeben. Es trägt den Titel „Evaluierung der Einstufung von 41 Grundwasserkörpern in den schlechten chemischen Zustand wegen Nitrat für den zweiten Bewirtschaftungsplan nach EG-WRRL in 2015 durch den NLWKN“. Die Ergebnisse wurden Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bereits vorab übermittelt.

 

Im direkten Gespräch will das Landvolk seine Kritik gegenüber den beiden Ministern sowie dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde gern erläutern. „Wir Landwirte sind absolut für Gewässerschutz. Aber die dafür vorgesehenen Maßnahmen müssen auch tauglich sein und wissenschaftlich fundiert“, sagt Stephan Warnken. Dazu müssten gesicherte, glaubhafte und präzise Daten vorliegen. Gerade wegen der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messtelle bei der Festlegung der Düngeauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass wir mit den verordneten Maßnahmen auch tatsächlich einen nachweisbaren Beitrag zum Schutz des Grundwassers leisten“, betont der Landvolk-Vorsitzende. Dem Messnetz komme eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Wasserschutzes zu, die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen müssen daher sehr sorgfältig begründet sein.

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Das Gutachten in Kurzform
HYDOR 2020_Kurzfassung.pdf
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Entwurf der Naturschutzgebiets-VO „Billerbeck und Oldendorfer Bach“

 Landvolk Osterholz kritisiert die vorgelegte Planung

 

Die Kreisverwaltung Osterholz hat einen Verordnungsentwurf für ein neues Naturschutzgebiet (NSG) „Billerbeck und Oldendorfer Bach“ öffentlich ausgelegt, Einwendungsfrist: 06.03.2020. Hierzu hat der Landvolk-Verband Osterholz nun eine kritische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung eingereicht.

 

Kritisiert wird insbesondere, dass zur Sicherung des 302 ha großen FFH-Gebietes insgesamt 349 ha Fläche unter Naturschutzregime gestellt werden sollen, also immerhin zusätzlich 47 ha, die bisher nicht FFH-Status hatten. Zudem hält das Landvolk die sog. Sicherung über eine NSG-Verordnung nicht für geboten; eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet wäre vorzuziehen.

 

Des weiteren wird beanstandet, dass die NSG-Ausweisung die Entwicklung einiger Betriebe mit Hofstellen in der Nähe des Schutzgebietes deutlich behindern oder gar unmöglich machen könnte. Die Bewirtschaftungsauflagen sowohl auf den betroffenen Grünlandflächen als auch im Privatforst werden zum Teil als unnötig belastend bzw. wenig praxistauglich, vor allem im Forstbereich, angeprangert und abgelehnt.

 

Einzelheiten hierzu in der Stellungnahme des Landvolks sowie zum Verordnungsentwurf mit allen Karten über die Internetseite der Kreisverwaltung: https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/ausweisung-eines-naturschutzgebietes-billerbeck-und-oldendorfer-bach--901004916-21000.html?rubrik=901000010

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NSG Billerbeck u. Oldendorfer Bach_Stell
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Afrikanische Schweinepest – Versicherungsschutz überprüfen!

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann erhebliche Auswirkungen auf unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben, auch auf reine Rinderbetriebe. Ernteverbote beim Silomais, aber auch für Grünland und andere Kulturen, können nicht ausgeschlossen werden, desgleichen weitere Restriktionen und Auswirkungen auf Viehtransporte und dergleichen.

 

Jeder muss für sich und seinen Betrieb prüfen, ob ein solcher Fall für seinen Betrieb auch ohne Versicherung verkraftbar wäre oder ob doch ein Versicherungsschutz dringend geboten ist. Informationen mit konkreten Angaben hierzu im nachfolgenden Rundschreiben mit Angebot von unserem Landvolk Versicherungsdienst Elbe-Weser GmbH bzw. telefonisch unter 04761-992300. Anfragen per Mail an mail@lvvd.de.

 

 Unabhängig davon sollten alle Rinderhalter, die noch einige wenige Schweine halten, etwa zum Eigenverbrauch, dringend für sich entscheiden, ob diese nicht besser umgehend abgeschafft werden. Mischbetriebe sind deutlich stärker gefährdet und können größere Schäden erleiden als reine Rinderbetriebe.

 

Alle Schweinehalter sollten darüber hinaus das Thema Bio-Sicherheit (Seuchenhygiene und sonstige Schutzvorkehrungen) im eigenen Betrieb überprüfen und bei Bedarf sofort nachbessern. Das ist ein Akt der Solidarität im Interesse aller Tierhalter. Besonders gefordert sind zudem Schweinehalter – auch Hobby-Tierhalter – mit Auslauf- oder Freilandhaltung. Hier ist eine doppelte Abzäunung mit Untergrabungsschutz zu fordern, damit auch im ungünstigsten Fall kein direkter Kontakt zwischen Wild- und Hausschwein zustande kommen kann.

 

Die Situation ist ernst. Handeln Sie!

 

 

 

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Rundschreiben_ASP.pdf
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ASP_Ernteangebote_Übersicht_OHZ.pdf
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Kurz mal raus – Die LKK-Kurzkuren machen es möglich

 

Nicht jeder kann/möchte seinen landwirtschaftlichen Betrieb für 3 Wochen verlassen, um in einem mehrwöchigen Gesundheitskurs neue Kraft zu tanken. Die LKK bietet daher sog. Kurzkuren an.

 

Das Programm ist sehr vielfältig und bietet, je nach Klinik, unterschiedliche Module an. Jeder Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, der aktiv etwas für seine Gesundheit tun will, kann an einer LKK-Kurzkur teilnehmen. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die LKK bezuschusst die aktive Teilnahme am Gesundheitsprogramm mit 150,00 €. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass an min. 80% der Kurseinheiten teilgenommen wurde. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihre Kurzkur machen (z. B. in Damp oder Bad Zwischenahn). Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (04791/94 24 13).

 



 

Jeden Tag zu funktionieren, funktioniert auf Dauer nicht!

 

Finanzielle Belastungen, zunehmende Bürokratie, eine ungewisse Hofnachfolge/ Betriebs-übergabe oder andere Probleme sind seelische Belastungen, die jeder kennt. Die SVLFG hat viele Hilfsangebote zu diesem Thema, die speziell an die grünen Berufe angepasst sind. Leider fehlt oft die Zeit oder der Betrieb lässt einfach keine kurze Abwesenheit zu, um an Seminaren oder etwa Kurzkuren teilzunehmen. Hier besteht die Möglichkeit folgende Angebote von zu Hause aus wahrzunehmen:

  •  GET.ON – Online Gesundheitstraining Einfach, kostenlos und anonym!
    Unabhängig von Zeit und Ort können Sie dieses Hilfsangebot in Ihren Alltag integrieren. GET.ON ist ein wissenschaftlich gestütztes Online-Selbsthilfetraining, das von qualifizierten und geschulten Trainern geführt wird.
  • Krisenhotline – Wenn plötzlich alles zu viel wird!
    Schnelle telefonische Hilfe für belastende Momente bietet die sog. Krisenhotline. Erfahrene Psychologen stehen Ihnen täglich und rund um die Uhr telefonisch unter 0561/78 51 01 01 zur Seite.
  • Intensives Einzelfallcoaching
    Begleitung durch Krisenzeiten durch speziell geschulte Trainer. Das intensive Einzelfall-coaching ist ein weiteres Angebot zur Prävention, das telefonisch (Tel.: 0561/78 51 05 12) oder – bei Bedarf – auch durch ein persönliches Gespräch genutzt werden kann.

 



PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG (PZR)

 

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) beteiligt sich als zusätzlichen Service an Ihren Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Erstattet werden 80 v. H. der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50,00 Euro je Kalenderjahr. Zur Erstattung legen Sie bitte der LKK jeweils die Originalrechnung vor.

 

Die professionelle Zahnreinigung dient vor allem der Vorsorge von Karies und chronischer Zahn-fleischentzündung (Parodontitis). Ursachen sind oft Zahnstein oder Zahnbeläge. Diese werden im Rahmen der Professionellen Zahnreinigung durch den Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxehelferin entfernt. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Es erfolgt eine Beratung über die tägliche Mundhygiene.

 

NICHT VERGESSEN!

Um eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrages zu ermöglichen, benötigt die LKK Ihre Bankverbindung.

 

Zahngesundheit im Kindergartenalter

Es besteht die Möglichkeit, im Alter vom 6. bis zum 33. Lebensmonat an drei zahnärztlichen Früherkennungsmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis teilzunehmen. Zusätzlich besteht in diesem Alter ein Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Im Alter vom

34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen. Die Anwendung von Fluoridlack kann hier bei Kindern mit hohem Kariesrisiko angezeigt sein.

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich auch gerne an unsere Landvolk-Geschäftsstelle, Frau Heyer (04791 9424-13)!



B 74 - Ortsumfahrung Ritterhude

 

Die sog. Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ritterhude der B 74 erfolgte 2015, nachdem das Verfahren 24 Jahre vorher - 1991 - angeschoben worden war. Jetzt gab es im Rathaus Ritterhude am 18. September eine Projektkonferenz, um den aktuellen Verfahrensstand vorzustellen.

 

Als Landvolk-Verband haben wir uns nach der Breite der Staße einschließlich Bankett etc. und nach dem Gesamtflächenverbrauch der Maßnahme einschließlich Kompensationsmaßnahmen u. dgl. erkundigt, leider ohne konkrete Antwort. Ferner haben wir auf die Notwendigkeit eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens hingewiesen, um die benötigten Flächen zu beschaffen sowie die unvermeidbaren Zerschneidungsschäden für die landwirtschaftlichen Betriebe, am Wirtschaftswege- und Grabennetz zu minimieren und auszugleichen.

 

Eine vielleicht tröstliche Information: Die Straßenbaubehörde rechnet damit, dass das Baurecht für die neue Bundesstraße erst in etwa 10 Jahren vorliegen könnte. Der Hinweis von der Naturschutzseite, dass das Projekt angesichts der aktuellen Umwelt- und Klimaschutzdebatte nicht so recht mehr in die Zeit passe, ist sicher ebenfalls nicht ganz von der Hand zu weisen. Schließlich werden FFH-Naturschutz-Gebiete tangiert, Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiete werden durchschnitten und gewaltige Massen an Moorboden werden ausgekoffert werden müssen, um die Straße zu bauen. Hier ist baldige Klarheit - auch und gerade für die Planungssicherheit unserer Betriebe - erforderlich, ob das alles weiter verfolgt werden soll.

 

Die Präsentation der Straßenbauverwaltung soll in Kürze unter folgendem Link herunterzuladen sein:

 

https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/

 




Landvolk Osterholz nimmt Stellung zum VO-Entwurf "Teichfledermausgewässer"

 

Die Kreisverwaltung plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Teichfledermausgewässer" in der Gemeinde Schwanewede. Hierauf hatten wir in einer früheren Meldung bereits hingewiesen. Einzelheiten hierzu unter:

 

https://www.landkreis-osterholz.de/NSGTeichfledermausgewaesser

 

Hierzu haben wir nun für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter Stellung genommen - siehe  folgende pdf-Datei.

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NSG Teichfledermausgewässer, Stellungnah
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